top of page

INFOS

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und des Restaurants der Firma Barcomi´s GmbH, Bergmannstraße 21, 10961 Berlin - sowie zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Breakfast & Lunch breaks, Caterings jedweder Art, Hochzeitstorten &- veranstaltungen, Sondertorten etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Barcomi´s GmbH in den beiden Cafes in Berlin als auch Außer Haus.
 

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Barcomi´s GmbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
 

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

​

II. VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER,HAFTUNG,VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt durch die Barcomi´s GmbH und dem Kunden zustande, diese sind die Vertragspartner. Zur Auftragserteilung und somit zum Vertragsabschluss kommt es durch die Bestätigung bzw Begleichung eines Angebots oder einer Rechnung seitens des Kunden. 
 

2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Barcomi´s GmbH eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Barcomi´s GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Barcomi´s GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Barcomi´s GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Barcomi´s GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Barcomi´s GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Barcomi´s GmbH auftreten, wird die Barcomi´s GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Barcomi´s GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen Barcomi´s GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Barcomi´s GmbH beruhen.

​

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Die Barcomi´s GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Barcomi´s GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Barcomi´s GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Barcomi´s GmbH an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
 

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Barcomi´s GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
 

4. Rechnungen der Barcomi´s GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Barcomi´s GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Barcomi´s GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Barcomi´s GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Barcomi´s GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Barcomi´s GmbH aufrechnen oder mindern.

5. Wir berechnen bei Bestellungen mit einem Warenwert von unter €150 netto einen Mindermengenzuschlag von 20€ netto (exkl. Lieferkosten). Dieser gilt nicht für Bestellungen welche über den Online Shop getätigt werden.
 

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (STORNIERUNG)

CATERING
Tritt der Kunde ein bis zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Barcomi´s GmbH berechtigt folgende Kosten in Rechnung zu stellen:


>Bestellung bis €250 netto - 90% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung bis €500 netto - 90% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung bis €1000 netto - 100 % des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung über €1000 netto - 100% des Auftrags (Mietartikel 100%)

Tritt der Kunde drei bis fünf Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Barcomi´s GmbH berechtigt folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

> Bestellungen bis €250 netto - 50% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellungen bis €500 netto - 60% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellungen bis €1000 netto - 70 % des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung über €1000 netto - 80% des Auftrags (Mietartikel 100%)

Tritt der Kunde über fünf Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Barcomi´s GmbH berechtigt folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

> Bestellungen bis €250 netto - 0% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellungen bis €500 netto - 0% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellungen bis €1000 netto - 50 % des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung über €1000 netto - 60% des Auftrags (Mietartikel 100%)

Tritt der Kunde über zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Barcomi´s GmbH berechtigt folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

> Bestellungen bis €250 netto - 0% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellungen bis €500 netto - 0% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellungen bis €1000 netto - 0 % des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung über €1000 netto - 0% des Auftrags (Mietartikel 100%)


SONDERTORTEN
Tritt der Kunde bis vier Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Barcomi´s GmbH berechtigt folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

>Bestellungen bis €250 netto - 100% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellungen bis €500 netto - 100% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellungen bis €1000 netto - 100 % des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung über €1000 netto - 100% des Auftrags (Mietartikel 100%)


Tritt der Kunde über vier Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Barcomi´s GmbH berechtigt folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

> Bestellung bis €250 netto - 30% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung bis €500 netto - 40% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung bis €1000 netto - 50 % des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung über €1000 netto - 60% des Auftrags (Mietartikel 100%)

Tritt der Kunde über zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Barcomi´s GmbH berechtigt folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

> Bestellung bis €250 netto - 0% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung bis €500 netto - 0% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung bis €1000 netto - 0 % des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung über €1000 netto - 0% des Auftrags (Mietartikel 100%)

​

V. RÜCKTRITT DURCH DIE Barcomi´s GmbH

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Barcomi´s GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Barcomi´s GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
 

2. Eine Vorauszahlung muss vier Tage vor Veranstaltungs-, Liefer- oder Abholdatum erfolgen bzw. auf dem Konto der Barcomi’s GmbH eingehen. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III verlangte Vorauszahlung oder Anzahlung nicht geleistet, so ist Barcomi´s GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Tritt die Barcomi’s GmbH wegen nicht erfolgter Vorkasse oder Anzahlung vom Vertrag zurück berechnen wir folgende Kosten:

> Bestellung bis €250 netto - 30% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung bis €500 netto - 40% des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung bis €1000 netto - 50 % des Auftrags (Mietartikel 100%)
>Bestellung über €1000 netto - 60% des Auftrags (Mietartikel 100%)

 

3. Ferner ist Barcomi´s GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Barcomi´s GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Barcomi´s GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Barcomi´s GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Barcomi´s GmbH zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
 

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Barcomi´s GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

​

VI. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VA-ZEIT

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Barcomi´s GmbH mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Barcomi´s GmbH.
 

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von der Abrechnung bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. 
 

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
 

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Barcomi´s GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
 

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Barcomi´s GmbH diesen Abweichungen zu, so kann Barcomi´s GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Barcomi´s GmbH trifft ein Verschulden.

​

VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Barcomi´s GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).

​

VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

1. Soweit Barcomi´s GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Barcomi´s GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
 

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Barcomi´s GmbH bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Barcomi´s GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit Barcomi´s GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Barcomi´s GmbH pauschal erfassen und berechnen.
 

3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Barcomi´s GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Barcomi´s GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
 

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Barcomi´s GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
 

5. Störungen an von Barcomi´s GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Barcomi´s GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.

​

IX. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Barcomi´s GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Barcomi´s GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
 

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist Barcomi´s GmbH berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Barcomi´s GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Barcomi´s GmbH abzustimmen.
 

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf Barcomi´s GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Barcomi´s GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

​

X. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
 

2. Barcomi´s GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

​

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin.
 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Barcomi´s GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Berlin.
 

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

​

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

​

bottom of page